Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zander EMS GmbH

1. Allgemeines:

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung, Annahme der Lieferung oder durch Übernahme der schriftlichen Auftragsbestätigung als anerkannt. Abweichungen von unseren allgemeinen Lieferungsbedingungen oder mündlichen Zusicherungen unserer Vertreter sind nur dann für uns verbindlich, wenn dieselben von uns schriftlich bestätigt sind. Andere uns vorgeschriebene Bedingungen sind ungültig und haben für
uns keine Verpflichtung.
Die Übernahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Alle Aufträge gelten als unwiderruflich erteilt und können aus keinem Grund, auch nicht aus Lieferungsverzögerung, zurückgezogen werden.
Sollte trotzdem ein Vertragspartner aus dem fest abgeschlossenen Kaufvertrag zurücktreten wollen, bedarf dies unserer ausdrückliche schriftliche Genehmigung. Die bis dahin entstandenen Kosten sind von dem Auftragnehmer zu tragen und zu bezahlen.
Wir sind berechtigt, die Lieferung erst nach völliger Bezahlung des Kaufpreises vorzunehmen oder fristlos und ohne Verpflichtung zum Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir nachträglich Kenntnis von unzureichender Zahlungsfähigkeit des Bestellers erhalten, oder wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht pünktlich eingehalten werden.

2. Zahlungsbedingungen/Preise:

Preisangaben in Angeboten sind Nettopreise zzgl. der momentan gültigen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot festgelegt und sind pünktlich zu leisten. Der Zahlungstermin beginnt mit dem Rechnungsdatum. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an dem Lieferungsgegenstand (nach erfolgerter Abnahme oder Lieferung) noch Nacharbeiten erforderlich sind. Diese Nacharbeiten fallen unter unsere Gewährleistungsverpflichtung. Falls nicht anders im Angebot vereinbart sind die Preise ab Werk exklusive Verpackung.

3. Lieferzeit:

Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sowie nach dem Erhalt aller für den Auftrag notwendigen Unterlagen und Informationen. Es liegen keine Fixgeschäfte für die vereinbarte Lieferzeit vor. Sollte es zu von uns aus nicht zu vertretenden Behinderungen im Geschäfts- und Auftragsablauf kommen, verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum der Behinderung. Gründe hierfür könnten z. B. sein, höhere Gewalt, Verweigerung oder Verzögerung behördlicher Gewalt, Arbeitskämpfe, nicht termingerechte Materiallieferungen und Dienstleistungen von Fremdfirmen, usw.
Ein Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag können wegen Überschreitung der Lieferzeit an uns nicht geltend gemacht werden. Bei Neukonstruktionen oder Sonderausführungen behalten wir uns ausdrücklich die Ausführungsmöglichkeit vor, wobei im Falle des Rücktritts vom Vertrage Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art ausgeschlossen sind.

4. Lieferort, Gefahrenübergang und Versand

Lieferungen und Leistungen werden, bei Vereinbarung der Lieferung frei Haus, am vereinbarten Lieferort ohne Abladen erbracht. Hierfür ist der Endkunde zuständig und hat geeignete Mittel (Gabelstapler, Kran, usw.) inkl. Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Gefahr bzgl. des Liefergegenstandes geht auch bei Vereinbarung Lieferung frei Haus mit Übergabe der Ware an den Besteller, einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen unserer Firma an den Besteller über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert. Hiefür benötigt es einen schriftlichen Auftrag. Ansonsten ist der Besteller für die erforderliche Versicherung zuständig. Die Wahl des Transportmittels und der Versicherung bleibt uns überlassen.

5. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt uns das Eigentum an der gelieferten Ware, auch im Falle einer Verbindung derselben mit anderen Einrichtungen. Im letzteren Falle besteht schon jetzt Einigung darüber, dass das Miteigentum an der betreffenden Einrichtung im Verhältnis des Wertes unserer Ware zur ganzen Einrichtung auf uns übergeht. Während der Zeit, bis zur vollständigen Bezahlung, dürfen die Gegenstände weder weiterer veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt werden. Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellten Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (z. B. Leasing) bedürfen unser vorherige schriftliche Zustimmung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir in den Grenzen der §§503 Abs. 2, 498 Abs. 1 BGB zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

6. Garantie/Gewährleistung:

Wir übernehmen grundsätzlich Gewähr auf eine zum Zeitpunkt der Abnahme oder Lieferung vertraglich zugesicherten Funktion und Eigenschaft nach den anerkannten Regeln der Technik. Vorraussetzung für jegliche Garantie ist eine sachgemäße Bedienung, regelmäßige und fachgerechte Wartung, sowie dem vertraglich geregeltem Gebrauch.
Eine Abnutzung und Verschleiß von Gebrauchsteilen stellt keinen Garantieanspruch dar und verpflichtet nicht zum kostenfreien Ersatz.
Für elektrische Geräte und Einbauteile beträgt die Garantiezeit 6 Monate, für mechanische Komponenten 1 Jahr. Sie beginnt mit der Inbetriebnahme bzw. Lieferung, spätestens jedoch mit Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung.
Der Kunde ist verpflichtet sich vor Datenverlust angemessen zu schützen und regelmäßige Datensicherung zu erstellen. Updates von Softwareherstellern fallen nicht unter die Garantieansprüche und sind durch den Kunden selbst zu tragen.
Unsere Garantie erlischt ganz, wenn ohne unsere Zustimmung von andere Seite irgendwelche Änderungen oder Reparaturen vorgenommen worden sind.
Garantieort (Gewährleistungserfüllungsort) ist der Firmensitz der Zander EMS GmbH in Landsberg am Lech. Die An- und Rücklieferkosten inkl. Verpackung und Versicherung erfolgt auf Kosten des Kunden und sind durch Ihn zu tragen. Anreise- und Übernachtungskosten für einen Garantieeinsatz bei dem Kunden vor Ort hat der Kunde zu tragen.

7. Daten/Schaltpläne/Zeichnungen/Konstruktionen:

An Zeichnungen, Schaltplänen und anderen Unterlagen behalten wir unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Verteilung oder Vervielfältigung an Dritte ist nicht gestattet.

Dokumentationen beinhalten eine Zusammenbauzeichnung, Zeichnungen der Baugruppen, Stücklisten, Wartungsplan, Bedienungsanleitung und wenn erforderlich eine CE-Kennzeichnung in Papier- und Dateiform PDF. CAD Modelle und Einzelteilzeichnungen sind nicht Bestandteil der Dokumentation und werden nicht an den Kunden weiter gegeben. Die ggf. in Angebot aufgeführten Konstruktionskosten sind ausschließlich Entwicklungskosten und beinhalten keine CAD Daten.
Der Kunde sichert uns zu Bilder und Übersichtszeichnungen, der von uns gefertigten Einheiten, für Werbezwecke zu veröffentlichen z. B. im Internet, in Flyern, usw., außer er widerspricht uns im Auftragsfall schriftlich für die spezielle Bestellung.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie der Gerichtsstand für all sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten und Mahnverfahren unter Volkskaufleuten ist Landsberg am Lech.

9. Anzuwendendes Recht:

Auf die gesamten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10. Verbindlichkeit der AGB’s:

Sollte einer dieser Bedingungen aus irgend einem Grund unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Jürgen Zander
Geschäftsführer

Stand 01.01.2022